1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen dem Freeride Shop (nachfolgend: Lieferant) und dem Kunden/Besteller/Käufer (nachfolgend: Kunde). Mit der Abgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde diese Bedingungen. Sie sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, unabhängig davon, über welche Kanäle die Angebote veröffentlicht worden sind oder auf welche Art die Verträge zustande gekommen sind (z.B. Webshop, Ladenkauf, schriftliche oder telefonische Bestellung). Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Lieferant nicht an, es sei denn, der Lieferant hätte ihrer Geltung im Einzelfall vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss ohne personalisierte Offerte
Die Angebote des Lieferanten stellen freibleibende und unverbindliche Einladungen zur Bestellung seitens des Kunden dar. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und können jederzeit geändert werden.
Eine Bestellung des Kunden stellt eine verbindliche Vertragsofferte dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder durch Übergabe / Lieferung der Ware zustande.
Eine Bestellung des Kunden wird zu den Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angenommen.
Stillschweigen des Lieferanten gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme der Bestellung des Kunden.
Angaben, die vom Lieferanten vor der Bestellung des Kunden im Rahmen eines Angebots oder der Auftragsbearbeitung gemacht werden, sind als Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten nur verbindlich, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder danach ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Preislisten, Prospekte, Handbücher und Ähnliches stellen keine solchen Bestätigungen dar. Als Richtwerte bezeichnete Angaben dienen lediglich dazu, dem Kunden einen ungefähren Eindruck zu vermitteln und gelten nie als zugesicherte Angaben.
3. Angebot und Vertragsabschluss mit individueller Offerte
Der Lieferant kann eine individuelle Offerte erstellen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Auch eine solche Offerte des Lieferanten stellt lediglich eine Einladung zur Bestellung seitens des Kunden dar.
Sofern keine anderslautende schriftliche Abmachung getroffen wurde, bleibt eine solche Offerte 30 Tage lang gültig. Allfällige im Zusammenhang mit der Offerte ausgehändigte Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Lieferanten.
Ohne vorgängige schriftliche Einwilligung des Lieferanten darf der Kunde Dritten keine Einsicht in die Offertunterlagen gewähren.
Ein Vertrag kommt auch im Falle einer individuellen Offerte erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder durch Übergabe / Lieferung der Ware zustande.
Wenn der Kunde nach vorgenommener Bestellung zusätzliche Lieferungen / Leistungen wünscht, welche nicht Bestandteil der Offerte waren, so werden diese zusätzlich zu dem in der Offerte genannten Preis berechnet, falls der Lieferant ihrer Lieferung / Leistung zustimmt.
Eine Bestellung des Kunden wird zu den Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angenommen.
Stillschweigen des Lieferanten gilt nicht als Zustimmung bzw. als Annahme der Bestellung des Kunden.
Angaben, die vom Lieferanten vor der Bestellung des Kunden im Rahmen eines Angebots oder der Auftragsbearbeitung gemacht werden, sind als Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten nur verbindlich, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder danach ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Preislisten, Prospekte, Handbücher und Ähnliches stellen keine solchen Bestätigungen dar. Als Richtwerte bezeichnete Angaben dienen lediglich dazu, dem Kunden einen ungefähren Eindruck zu vermitteln und gelten nie als zugesicherte Angaben.
4. Bestellmöglichkeiten
Bestellungen können elektronisch über den Freeride Shop des Lieferanten, E-Mail, sowie Telefon erfolgen.
5. B2C Online-Shop (Freeride Shop)
Sämtliche über den Onlineshop getätigten Bestellungen werden dem Kunden als Online-Kontoinhaber zugewiesen und sind verbindlich. Allfällige durch die missbräuchliche Verwendung des Benutzerkontos oder Fehlmanipulationen verursachte Schäden werden dem Kunden zugerechnet. Der Lieferant haftet nicht für den Missbrauch von Benutzername und Passwort durch Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, einen allfälligen Missbrauch seines Benutzer-Kontos unverzüglich dem Lieferanten zu melden.
Der Lieferant seinerseits behandelt sämtliche Zugangsdaten streng vertraulich.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Bestellung. Der Lieferant ist berechtigt, die Zulassung eines Kunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine einmal gewährte Zulassung jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen sofort aufzuheben. Gründe für eine solche Weigerung / Aufhebung von Lieferungen können beispielsweise sein: Falsche oder unwahre Angaben bei der Registrierung, Missbrauch des Onlineshops oder Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Onlineshops, Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kunden.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Aufhebung seiner Registrierung als Kunde bzw. die Löschung des Benutzerkontos für den Onlineshop schriftlich zu verlangen, solange dadurch keine Beeinträchtigung der Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse droht. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Benutzerdaten und alle sonstigen über den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, sobald diese zur Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse nicht mehr benötigt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr aufbewahrt werden müssen.
6. Lieferbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung als Kunde bzw. im Rahmen der Bestellung bekanntgegebenen Lieferadresse und Kontaktperson.
Die Lieferkosten trägt der Kunde inkl. aller evtl. anfallenden Bestandteile wie beispielsweise Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle. Falls der Lieferant solche Bestandteile der Lieferkosten in einem ersten Schritt übernimmt, werden diese als Preisbestandteile ausdrücklich aufgeführt.
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Alle anderen Liefertermine stellen lediglich unverbindliche Anhaltspunkte für den Zeitpunkt der zu erwartenden Leistungserbringung dar. Der Kunde kann keine Ansprüche aus einer später als angekündigt erfolgten Lieferung ableiten.
Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt, in dem die Ware vom Lieferanten versandt wird oder für den der Lieferant dem Kunden Versandbereitschaft resp. die Möglichkeit zur Abholung der Ware angezeigt hat.
Lieferfristen beginnen, wenn zum einen ein abgeschlossener Vertrag vorliegt und zum anderen der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollumfänglich erfüllt hat (je nach Vertrag z.B. Vorleistung des Kaufpreises, Zustellung von Kundenunterlagen, etc.). Der Lieferant ist unabhängig davon berechtigt, den Vertrag bereits vorzeitig zu erfüllen.
Der Lieferant wählt die Versandart nach eigenem Ermessen und ohne Zusicherung der billigsten und/oder schnellsten Beförderung. Verlangt der Käufer Abweichendes, so trägt er allfällige Mehrkosten gegenüber der billigsten möglichen Versandart. Der Kunde hat dem Lieferanten im Verlauf der Vertragsverhandlungen und jedenfalls vor Vertragsschluss mitzuteilen, wenn er eine bestimmte Versandart wünscht. Erst nach Vertragsabschluss vom Kunden mitgeteilte Wünsche betreffend Versandart können vom Lieferanten nur ausnahmsweise beachtet werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Wenn der Lieferant aus Gründen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, an der Leistungserbringung / Lieferung gemäss Vertrag gehindert wird, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Der Lieferant wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen. Darunter fallen insbesondere Lieferverzögerungen, welche von Herstellerfirmen, Zulieferern oder anderen Dritten verursacht werden. Weitere Beispiele solcher Gründe sind Fälle höherer Gewalt wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Unruhen, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Streik, Aussperrung, übermässige Verteuerung von Rohstoffen, Transportmitteln oder Verkehrsstörungen sowie behördliche Massnahmen wie Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen oder -verbote.
7. Pflicht zur Annahme einer Lieferung
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Lieferanten vertragsgemäss gelieferten Produkte anzunehmen. Wenn der Kunde die Annahme verweigert, ist es dem Lieferanten überlassen, ob er auf der Vertragserfüllung beharrt oder vom Vertrag zurücktritt. In jedem Fall ist der Lieferant berechtigt, eine Umtriebsentschädigung von 20% des in Rechnung gestellten Preises zu verrechnen. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt vorbehalten.
8. Preise
Alle Bestandteile des endgültigen Preises werden in der Rechnung ausdrücklich genannt (z.B. Kaufpreis, MWST, Lieferkosten, etc.). Wenn auf einem anderen Dokument als der Rechnung (z.B. Katalog, etc.) neben dem Kaufpreis keine weiteren Bestandteile genannt sind, so muss der Kunde davon ausgehen, dass weitere Preisbestandteile hinzukommen können, wie z.B. die Mehrwertsteuer.
9. Bezahlung
Wenn keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, sind sämtliche Rechnungen des Lieferanten innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden in Schweizer Franken ohne Skontoabzug zu bezahlen.
Die Bezahlung der Rechnungen hat grundsätzlich per Banküberweisung, per Lastschrift, per Nachnahme oder in bar zu erfolgen.
Auf Teilzahlungen besteht kein Anspruch. Diese können ausschliesslich mittels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet werden.
Des weiteren werden alle im Onlineshop aufgeführten Zahlungsmittel wie Twint, Kreditkarte, Paypal oder weitere akzeptiert.
10. Verrechnung
Das Verrechnungsrecht wird ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von allfälligen Gegenforderungen des Kunden gegen den Lieferanten befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
11. Zahlungsverzug des Kunden
Hält der Kunde einen Zahlungstermin nicht ein, kann der Lieferant ohne vorgängige Mahnung umgehend entweder auf der Vertragserfüllung bestehen und gegebenenfalls zusätzlichen Schadenersatz verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten, die Rückabwicklung des Vertrags vornehmen und Schadenersatz geltend machen.
Der Kunde hat vom Moment der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu bezahlen, solange der Vertrag weiterbesteht.
Für jede ausgestellte Mahnung wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 berechnet.
Der Freeride Shop und die Betreiberin Digital Creators GmbH behält sich vor, aus Kulanz vorab eine Zahlungserinnerung zu versenden, bevor eine Mahnung erstellt wird.
12. Änderung / Stornierung einer Bestellung
Will ein Kunde eine Bestellung ändern oder stornieren, so hat er dies dem Lieferanten so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Lieferant wird dem Kunden innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob die Änderung / Stornierung vorgenommen werden kann und welche Auswirkungen sie gegebenenfalls auf die Erbringung der Leistungen, die Preise und den Liefertermin hat. An ein derart geändertes Angebot ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden.
Die Änderung / Stornierung von Bestellungen, welche Produkte zum Gegenstand haben, die bereits versandt oder übergeben worden sind, ist ausgeschlossen.
Der Kunde wird gebeten, dafür wenn möglich das entsprechende Kontaktformular zu verwenden.
13. Retournierung von bereits versandten / übergebenen Produkten
Die Rücknahme von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme von solchen, die innerhalb von 10 Tagen seit Liefertermin im Neuzustand, unmontiert und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden.
In jedem Fall ausgeschlossen ist die Rücknahme von Produkten, die für den Kunden individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind, unabhängig davon, ob diese individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind oder nicht und von Unterwäsche.
Bei Produkten, die zulässigerweise innerhalb von 10 Tagen seit Liefertermin retourniert werden, wird eine Umtriebsentschädigung von 10% des verrechneten Preises von der Gutschrift abgezogen.
14. Nutzen- und Gefahrübergang
Wenn Lieferung der Ware an den Kunden vereinbart wurde, so gehen Nutzen und Gefahr der bestellten Ware mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über. Wenn der Kunde oder ein von ihm bezeichneter Dritter die Ware beim Lieferanten abholt, so gehen Nutzen und Gefahr der bestellten Ware mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.
15. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant bleibt Eigentümer der gelieferten oder übergebenen Produkte, bis er die vom Kunden vertraglich geschuldeten Zahlungen vollständig erhalten hat. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten, eine Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB) auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
Bei Vermischung und Verarbeitung der gelieferten Produkte besteht Miteigentum des Lieferanten am neu entstandenen Gegenstand und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungsbruttowerts der gelieferten Produkte zum Wert des vollständigen Gegenstands, bei Vermischung im Verhältnis des Rechnungsbruttowerts zum Wert der anderen Waren, mit denen das Produkt vermischt wurde.
Wenn ein Eigentumsvorbehalt ins Register eingetragen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern, sofern dies der Lieferant ausdrücklich verlangt. Der Versicherungsabschluss ist auf Verlangen nachzuweisen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus einem Schadensfall gegenüber der Versicherung auf eigene Kosten geltend zu machen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten allfällige Drittansprüche unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Unterlassungsfall wird der Kunde schadenersatzpflichtig.
16. Prüfung von Leistungen des Lieferanten / Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen des Lieferanten unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich unter Angabe der Kunden- und Bestellnummer schriftlich geltend zu machen. Als Mangel in diesem Sinn gilt auch die Falschlieferung. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Leistung als genehmigt.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zum Vorschein kommen, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, so ist innerhalb von 48 Stunden nach deren Entdeckung eine schriftliche Mängelrüge an den Lieferanten zu machen. Andernfalls gilt das Produkt bzw. die Arbeit auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
Allfällige Kosten der Überprüfung trägt der Kunde.
Für die Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Produkt an den Lieferanten zurückzusenden. Weiter hat der Kunde hat die Möglichkeit, das Produkt in einer Filiale des Lieferanten zur Ausübung der Gewährleistung seitens des Herstellers abzugeben und anschliessend wieder am Ort der Rückgabe abzuholen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Wenn sich die Mängelrüge als begründet herausstellt, übernimmt der Lieferant allfällige Rücksendekosten, andernfalls verbleiben diese dem Kunden.
Die technischen Daten von Produkten, welche von Drittherstellern oder Lizenzgebern stammen, werden dem Lieferanten von den Herstellern dieser Produkte mitgeteilt. Der Lieferant kann deswegen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten sowie für die Eignung eines Produkts für den vom Kunden beabsichtigten Zweck übernehmen. Es obliegt dem Kunden, diese Eignung zu prüfen.
17. Gewährleistung bei rechtzeitiger Mängelrüge
Für fristgerecht gerügte Mängel an Eigenprodukten des Lieferanten leistet der Lieferant in der Weise Gewähr, dass er das Produkt nach seiner Wahl repariert oder kostenfreien Ersatz stellt.
Für fristgerecht gerügte Mängel von erbrachten Dienstleistungen des Lieferanten leistet der Lieferant in der Weise Gewähr, dass er die festgestellten Mängel kostenfrei behebt.
Bei beiden vorgenannten Gewährleistungsvarianten entscheidet der Lieferant, ob er die Gewährleistung an seinem Sitz, am Sitz eines allfälligen Zulieferers oder vor Ort beim Kunden erbringt.
Die Gewährleistung bei Mängeln an Produkten von Drittherstellern oder Lizenzgebern, welche beim Lieferanten erworben wurden, richtet sich inhaltlich ausschliesslich nach den von den jeweiligen Drittherstellern oder Lizenzgebern gewährten Garantien. Für fristgerecht gerügte Mängel an Drittprodukten steht dem Kunden gegenüber dem Lieferanten einzig der Anspruch zu, dass der Lieferant die Gewährleistung im Namen des Kunden beim Dritthersteller oder Lizenzgeber geltend macht. Kommt der Hersteller bzw. Lizenzgeber seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so ermächtigt der Kunde den Lieferanten, die Gewährleistungsrechte zur rechtlichen Durchsetzung an den Kunden abzutreten.
Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung von Produkten sowie für Mängel, die aufgrund von unsachgemässer Handhabung, falscher Bedienung, unsachgemässer Lagerung, mangelhafter Wartung, extremen Umgebungseinflüssen, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung (wie z.B. bei Rennsporteinsätzen von Produkten, welche nicht dafür vorgesehen sind), natürlicher Korrosion, höherer Gewalt und anderen Gründe, die vom Lieferanten nicht zu vertreten sind, entstanden sind.
Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder ein Dritter unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornimmt.
Der Lieferant weist den Kunden darauf hin, dass durch die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller eines Fahrzeuges oder Gerätes entfallen können. Bezüglich der Gewährleistung und Haftung wird in diesem Fall auf die Garantiebestimmungen des entsprechenden Herstellers des Nicht-Originalersatzteiles verwiesen.
Der Lieferant hält sich über die in diesen AGB verankerten Gewährleistungspflichten hinaus an die einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
18. Schutzrechte
Der Lieferant steht nach Massgabe der Regelungen dieser Ziff. 18 dafür ein, dass die Produkte des Lieferanten frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind, welche gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden können und ihn an der unbeschwerten Nutzung der Produkte hindern. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
Falls ein Produkt ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Lieferant nach der Wahl des Kunden und auf Kosten des Lieferanten das Produkt derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, das Produkt aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt.
Gelingt dem Lieferanten dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen der Ziff. 19. (Haftung).
Bei Rechtsverletzungen durch vom Lieferant gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Lieferant nach Wahl des Kunden dessen Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen den Lieferanten bestehen
in diesen Fällen und nach Massgabe der Regelungen dieser Ziff. 18. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz aussichtslos ist.
19. Haftung
Der Lieferant haftet für Körperschäden sowie absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete unmittelbare Sachschäden. Jede weitere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; das gilt insbesondere für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn sowie Schäden, welche durch den Einsatz von Nicht-Originalteilen hervorgerufen wurden. Die Bestimmungen der einschlägigen Produktehaftpflichtnormen bleiben hiervon unberührt.
Die Haftung des Lieferanten für dessen Hilfspersonen wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht in jedem Fall fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Lieferant haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische oder elektronische Fehler mit Bezug auf Webshops des Lieferanten oder anderweitige elektronische Kommunikation, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Bestellungen, soweit der Lieferant diese Fehler nicht zu verantworten hat.
20. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des Lieferanten ist integraler und bindender Teil dieser AGB und ist ihnen als Anhang beigefügt. Wenn der Kunde die vorliegenden AGB akzeptiert, stimmt er damit gleichzeitig der Benutzung seiner Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lieferanten zu.
21. Urheberrecht
Die Website https://freeride-shop.ch sowie Kataloge und sonstige schriftliche Dokumente, welche vom Lieferanten im Zusammenhang mit dessen Geschäftstätigkeit verwendet werden, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.
Jegliche Verwendung dieser Dokumente sowie der Website und jeglicher ihrer Bestandteile für andere Zwecke als für die Betrachtung des Angebots des Lieferanten, für die Abgabe von Bestellungen sowie für die Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Waren des Lieferanten oder bei diesem vorgenommenen Bestellungen ist, insofern sie über den privaten Gebrauch hinausgeht, untersagt, es sei denn, der Lieferant habe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
22. Abtretung von Kundenforderungen und -rechten aus diesem Vertrag
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Lieferanten, auf welchen diese AGB anwendbar sind, nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten auf Dritte übertragen.
23. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, ist Luzern, Kanton Luzern, Schweiz, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
24. Abweichungen von diesen AGB
Allfällige Abweichungen von diesen AGB sowie Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden zu diesen AGB können nur im Einzelfall vereinbart werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
25. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist Luzern, Kanton Luzern, Schweiz.
26. Anwendbares Recht
Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
27. Gütliche Streitbeilegung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung eines Gerichts einen Versuch zu unternehmen, die Streitigkeit gütlich beizulegen. Dabei hat jede Partei der anderen ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
28. Anpassungen der AGB
Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website https://freeride-shop.ch zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Für Verträge mit dem Lieferanten gelten immer die am Tage des Vertragsschlusses aktuell gültigen AGB. Diese bleiben für den entsprechenden Vertrag auch wirksam, wenn später eine Änderung der AGB erfolgen sollte.
29. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.